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   BGH, 23.04.2020 - 1 StR 391/19   

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https://dejure.org/2020,16419
BGH, 23.04.2020 - 1 StR 391/19 (https://dejure.org/2020,16419)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2020 - 1 StR 391/19 (https://dejure.org/2020,16419)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2020 - 1 StR 391/19 (https://dejure.org/2020,16419)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 153a Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 261 StPO, § 170 Abs. 2 StPO, § 106 UrhG, §§ 1, 3 BRAO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beitragen der anwaltlichen Tätigkeit zur Tatbegehung des Betrugs als Beihilfe durch die Veranlassung der Mahnungen zur Entgeltzahlung für die Nutzung des Routenplaners auf einer Internetseite

  • rewis.io

    Betrug durch "Abo-Falle" im Internet: Beihilfe eines Rechtsanwalts durch berufstypische "neutrale" Handlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beitragen der anwaltlichen Tätigkeit zur Tatbegehung des Betrugs als Beihilfe durch die Veranlassung der Mahnungen zur Entgeltzahlung für die Nutzung des Routenplaners auf einer Internetseite

  • datenbank.nwb.de

    Betrug durch "Abo-Falle" im Internet: Beihilfe eines Rechtsanwalts durch berufstypische "neutrale" Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 226
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 360/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: erforderliche

    Auszug aus BGH, 23.04.2020 - 1 StR 391/19
    Die tatsächlichen Schlussfolgerungen des Tatgerichts müssen nicht zwingend sein; es genügt, dass sie möglich sind und das Tatgericht von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16 Rn. 10 mwN).

    Das Revisionsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatgerichts mit Rechtsfehlern behaftet ist, weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht übereinstimmt oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (vgl. BGH, Urteile vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16 Rn. 10 und vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212 Rn. 6 mwN).

  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Auszug aus BGH, 23.04.2020 - 1 StR 391/19
    a) Das Landgericht ist allerdings ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, dass der anderweitig Verurteilte B. einen Betrug zum Nachteil der insgesamt 50 Geschädigten beging (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 616/12) und damit eine vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat vorliegt.
  • BVerfG, 28.07.2015 - 2 BvR 2558/14

    Verfassungskonforme Auslegung des Geldwäschetatbestandes bei Honorarannahme durch

    Auszug aus BGH, 23.04.2020 - 1 StR 391/19
    Sein berufliches Tätigwerden liegt im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und rechtsstaatlich geordneten Rechtspflege (so insgesamt BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 2 BvR 2558/14, 2 BvR 2571/14, 2 BvR 2573/14 Rn. 37 mwN).
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus BGH, 23.04.2020 - 1 StR 391/19
    Das Revisionsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatgerichts mit Rechtsfehlern behaftet ist, weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht übereinstimmt oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (vgl. BGH, Urteile vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16 Rn. 10 und vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 26.01.2017 - 1 StR 636/16

    Beihilfe durch berufstypische Handlungen (Rechtsanwalt) beim Betrug

    Auszug aus BGH, 23.04.2020 - 1 StR 391/19
    Die subjektiven Voraussetzungen einer Beihilfe durch die anwaltliche Geltendmachung einer Forderung sind - vor dem Hintergrund der allgemeinen Grundsätze einer Strafbarkeit wegen Beihilfe durch berufstypische "neutrale' Handlungen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16 Rn. 7 mwN) - nicht tragfähig belegt.
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 79/02

    Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 23.04.2020 - 1 StR 391/19
    So sind die zwölf Monate zwischen dem 18. Februar 2010 und dem 10. Februar 2011, in denen das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt war, nicht einzubeziehen, da in diesem Zeitraum aufgrund der Einstellung - zu Recht - keine weiteren Ermittlungen stattgefunden haben (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2002 - 3 StR 79/02 Rn. 2, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 14, zur Ablehnung einer Verfahrensverzögerung bei Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO und nachfolgender Anklageerhebung erst im Laufe eines Klageerzwingungsverfahrens).
  • BGH, 27.05.2008 - 3 StR 157/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung)

    Auszug aus BGH, 23.04.2020 - 1 StR 391/19
    Damit verbleibt eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung von sechs Jahren und sechs Monaten, die im Wege des Vollstreckungsmodells (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 3 StR 157/08 Rn. 5 ff.) zu kompensieren ist.
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